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9.
Gerichtsstand Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Gerichtsstand der Fa. „Roland Concerts“, also Kusel. Bei Verträgen mit Anbietenden aus
dem Ausland wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten die Zuständigkeit
der Gerichte in Kusel, BRD, vereinbart (Art. 17 des Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom
27.09.1968, EUGVU).
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