Roland Concerts - Gasthaus Rolandseck Wahnwegen
Gasthaus Rolandseck in Wahnwegen   
Referenzen
1.

Es kommt ein Vertrag zustande zwischen dem Anbietenden und dem jeweiligen Veranstalter. Die Firma "Roland Concerts" weist die Gelegenheit zum Erwerb einer Eintrittskarte nach, der Verkaufspreis der einzelnen Karte setzt sich zusammen aus dem Eintrittspreis und der Vorverkaufsgebühr. Der Gesamtpreis ist zahlbar an die Fa. "Roland Concerts" und sofort fällig. Den Eintrittspreis zieht die Fa. "Roland Concerts" für die jeweiligen Veranstalter ein.

2.

Mit der Betätigung der Bestellschaltfläche " Absenden und bestätigen" auf der Webseite der Fa. "Roland Concerts", gibt der Anbietende ein Angebot zum Erwerb der entsprechenden Eintrittskarte ab.

3.

Die Annahme dieses Angebots erfolgt durch Zusendung der bestellten Eintrittskarte/n innerhalb einer Woche ab Angebotsabgabe.

4.

Sollte die bestellte/n Karte/n nicht in der gewünschten Anzahl oder nicht in der gewünschten Kategorie verfügbar sein, so erhält der Anbietende innerhalb einer Woche Nachricht an die von ihm angegebenen Post- oder Emailadresse. Als nicht ausführbar gilt die gesamte Bestellung, auch wenn nur Teile der Bestellung nicht vorrätig oder nicht wie bestellt lieferbar sind.

5.

Sollte/n nach einer Woche nach Bestellung weder die bestellte/n Karte/n, noch eine Benachrichtigung dem Anbietenden zugegangen sein, so ist der Anbietende verpflichtet, telefonisch Kontakt mit der Fa. "Roland Concerts" aufzunehmen unter folgender Nummer:
Ticket Hotline: 01805 - 587 587 (12 Cent pro min.)

6.

Haftungsausschluß: Roland Concerts haftet als Vermittler nicht für Ansprüche aus Nichterfüllung oder Schlechterfüllung infolge von Problemen mit der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. Im übrigen haftet er nur in Höhe des Eintrittspreises der Veranstaltung. Die einzelnen Veranstaltungsdaten auf der Website der Fa. "Roland Concerts" werden von den jeweiligen Veranstaltern mitgeteilt, für deren Richtigkeit kann die Fa. "Roland Concerts" keine Gewähr übernehmen.

7.

Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so behalten die anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Es gelten dann die entsprechenden Vorschriften des BGB.

8.

Wiederverkäufer Der gewerbliche Wiederverkauf der gekauften Eintrittskarten ist nicht gestattet.

9.

Gerichtsstand Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Gerichtsstand der Fa. „Roland Concerts“, also Kusel. Bei Verträgen mit Anbietenden aus dem Ausland wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten die Zuständigkeit der Gerichte in Kusel, BRD, vereinbart (Art. 17 des Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27.09.1968, EUGVU).

10.

Datenschutz Die Fa. „Roland Concerts“ ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Anbietenden unter Einhaltung der allgemein gültigen Datenschutzbestimmungen elektronisch abzuspeichern, zu verarbeiten und sie an mit der Durchführung des Kaufvertrages befaßte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um die geschlossenen Verträge erfüllen zu können. Eine Weitergabe der Daten an der Durchführung des Vertrags unbeteiligte Dritte erfolgt generell nicht.

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